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Rauchverbot in Österreichs Gastronomie

Rauchverbot in Österreich: Das haben Genussraucher zu erwarten

Ab November 2019 tritt in Österreich das neue Rauchverbot in Kraft, welches ursprünglich bereits im Jahr 2018 eingeführt werden sollte. Blockiert wurde das Gesetzt durch die FPÖ, welche damals noch in der Regierungsverantwortung stand. Nun wurde im Juli 2019 beschlossen, das neue Rauchverbot in Österreich in Kraft treten zu lassen.

Das neue Gesetz in seinen Details

Das Rauchverbot gilt sowohl für normale Zigaretten, Zigarren und Pfeifen als auch für E-Zigaretten und Shishas. Es besagt, dass das Rauchen an allen Orten in der Öffentlichkeit verboten ist, in welchen Speisen und Getränke zubereitet und ausgeschenkt werden. Das betrifft Restaurants und Buschenschänken, aber auch Feuerwehrfeste oder Festzelte. Einzige Ausnahme bilden bisher noch die Biergärten, in welchen das Rauchen weiterhin erlaubt sein soll. Die Genussraucher in Österreich müssen sich also darauf einstellen, dass sich der eigene Alltag in den nächsten Monaten mit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich verändern könnte. Es wurde unter anderem angekündigt, dass die Einhaltung des Gesetzes umfassend kontrolliert werden soll.

Biergärten als einzige Ausnahme noch erlaubt

Einzig in Biergärten wird auch in Zukunft noch das Rauchen erlaubt sein. Wenn Sie also gemütlich nach dem Feierabend Ihrem Rauchgenuss frönen möchten, sollten Sie Ihr Raucherzubehör  nur noch im Biergarten auspacken. In allen anderen Räumlichkeiten, in denen Speisen verkauft werden, gilt in Zukunft das Rauchverbot. Hier müssen Sie dann vor die Türe gehen, wenn Sie beispielsweise nach dem Essen in Ruhe rauchen möchten – je nach Uhrzeit, Temperatur oder Witterung kein schöner Gedanke. Denn mit Genuss hat dieses Erlebnis dann nur noch wenig zu tun.

Gastronomen beschweren sich mit Recht

Es ist nicht verwunderlich, dass die meisten Gastronomen sich über das neue Rauchverbot bitterlich beklagen, haben diese doch erst vor wenigen Jahren deutlich aufgerüstet und vielfach Raucher- und Nichtraucherbereiche in den eigenen Gaststätten eingerichtet, welche oftmals mit teuren Belüftungs- und Filteranlagen versehen wurden. All diese finanziellen Bemühungen und all diese baulichen Maßnahmen sind nun nicht mehr notwendig und müssen im Endeffekt entfernt werden. Zudem fürchten viele Gastronomen, und das wohl auch zurecht, dass durch das Rauchverbot die Zahl der Besucher in den eigenen Lokalitäten deutlich zurückgehen könnte. Stand das Gesetz noch lange in der Schwebe, nicht zuletzt auf Betreiben vieler Gastronomen, müssen diese nun mit den veränderten Tatsachen und den neuen gesetzlichen Regelungen umgehen. Denn die Kosten für die Umbauten und die notwendige Technik, werden den Gastronomen durch den Gesetzgeber nicht erstattet.

Genussraucher kommen nur noch schwer auf ihre Kosten

Wer mit Genuss raucht und sich seine Zigaretten selbst stopft, wird wohl in Zukunft vor allem in den heimischen vier Wänden in aller Ruhe und Entspannung rauchen können. Elektrische Stopfmaschinen  erleichtern zudem den Nachschub und bieten Ihnen die Möglichkeit, frischen Tabak immer dann in die perfekte Form zu bringen, wenn Sie die Lust, zu Rauchen, packt. Natürlich wird es durch das neue Rauchverbot in Österreich deutlich ungemütlicher für Raucher und Genießer, dennoch werden sich viele Genussraucher davon nicht abschrecken lassen. Es kann allerdings durchaus sein, dass etliche Gastronomen und Beisel über einen Rückgang der Gästezahlen klagen werden. Für wen das Rauchen mit dem Genuss so eng verbunden ist, der wird diese Orte deutlich seltener besuchen. Da erscheint es deutlich verlockender, selbst zu kochen oder Essen zu bestellen, um dann anschließend in aller Ruhe und ohne Störungen eine Zigarette, eine E-Zigarette oder auch eine Shisha genießen zu können. Denn all diese Dinge sind ab November in Gastronomiebetrieben und allen Bereichen, in denen Speisen und Getränke ausgeschenkt werden, verboten.

 

 

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